Beauftragung

Erstmals am 22. Januar und 21. Mai 2017 wurden alle Katechetinnen und Katecheten mit Anstellung im Aargau und abgeschlossener, anerkannter Ausbildung durch die Landeskirche zu ihrem Dienst beauftragt.

Beauftragungsfeiern haben eine starke Symbolwirkung gegen aussen und zeigen auf, mit welcher Professionalität beim Dienst der Katechetinnen und Katecheten gerechnet werden darf.

Die Beauftragungen erfolgen durch den Kirchenrat gemäss entsprechender Richtlinien. Katechetinnen und Katecheten, welche zu einem späteren Zeitpunkt eine Anstellung in einer Aargauer Kirchgemeinde finden, können mit einem Formular um eine Beauftragung ersuchen.

Fragen zur Anerkennung von Ausbildungen beantworten Mitarbeitende des Fachbereichs Religionspädagogik.

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