Anstellung von Katechetinnen und Katecheten
Die Anstellung von landeskirchlich beauftragten Katechetinnen und Katecheten erfolgt aufgrund einer Anstellungsverfügung. Beauftragt wird, wer über eine abgeschlossene und anerkannte Ausbildung verfügt.
Folgende Massnahmen werden bei Neuanstellungen empfohlen: