Anstellung von Katechetinnen und Katecheten

Die Anstellung von landeskirchlich beauftragten Katechetinnen und Katecheten erfolgt aufgrund einer Anstellungsverfügung. Beauftragt wird, wer über eine abgeschlossene und anerkannte Ausbildung verfügt.

Folgende Massnahmen werden bei Neuanstellungen empfohlen:

  • Anstellungsgespräch (Anstellungsverfügung)

  • Hinweis, den Sonderprivatauszug einzureichen

  • Meldung der Katechetin/des Katecheten beim zuständigen Sekretariat der landeskirchlichen Dienste (sekretariat.ph@ref-aargau.ch)
  • Einführung in die Kirchgemeinde/Teilkirchgemeinde und das Katechese-Team vor Ort

  • Einführung durch eine geeignete Person in die Unterrichtssituation vor Ort

  • Vorstellung in einem Gottesdienst/anlässlich einer geeigneten Veranstaltung

  • Empfehlung Beratungsgespräch im Rahmen der Berufsbegleitung

  • Mitarbeitendengespräch am Ende des ersten Schuljahres

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