2015 hat das Departement Bildung Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau in Zusammenarbeit mit den Landeskirchen für Kirchgemeinden und Schulleitungen eine Handreichung «Kirchlicher Religionsunterricht: Empfehlungen zur Organisation an der Volksschule Aargau» herausgegeben. Diese wurde nun überarbeitet.

Im Vorwort heisst es: «Mit der Einführung des Aargauer Lehrplans Volksschule 2020 ist die Anzahl der Wochenlektionen angewachsen, womit das Führen umfassender Blockzeiten an der Primarschule unterstützt wird. Aus diesem Grund ist es anspruchsvoll, den kirchlichen Religionsunterricht in die Stundenpläne der Kinder und Jugendlichen einzubetten. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist an einigen Schulen das benötigte Raumangebot knapp.

Zudem werden durch die digitale Entwicklung Institutionen sensibler auf Datenschutzbelange. Mit den digitalen Technologien stellen sich immer wieder neue Datenschutzfragen. Entsprechend gilt es hier ebenfalls die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einzuhalten. Mit den vorliegenden Empfehlungen zeigt das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) in Absprache mit den Landeskirchen Möglichkeiten auf, wie die erwähnten Herausforderungen gemeistert werden können. Die Empfehlungen wurden von der Abteilung Volksschule des BKS, dem Rechtsdienst des BKS, dem Verband Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Aargaus und den Bildungsverantwortlichen der Landeskirchen erarbeitet.»

Bei der Erarbeitung des Leitfadens wurden auch die drei Landeskirchen konsultiert. Auf reformierter Seite hat auch der Katechetikkonvent an der Konsultation teilgenommen. Die aktuelle überarbeitete Fassung der Empfehlungen ist in der Box unten und im WikiRef aufgeschaltet. Zudem steht ein Musterbrief bereit, den die Kirchgemeinden entsprechend ihrer Situation anpassen und für die Erfassung der Schülerdaten verwenden können.

Stephan Degen-Ballmer

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