Wie kommen kirchlich Unterrichtende am Lernort Schule zu Klassenlisten von Schülerinnen und Schülern ihrer Landeskirche? – Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat in Absprache mit den Landeskirchen einen Weg gefunden.

Das im März 2011 vom Kanton Aargau, der Reformierten Landeskirche Aargau und der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau veröffentlichte Dokument Kirchlicher Religionsunterricht. Empfehlungen zur Organisation an der Volksschule Aargau wird wie folgt ergänzt:

«Für die Planung des kirchlichen Religionsunterrichts auf die neuen Schuljahre hin sind die jeweiligen Kirchgemeinden auf eine möglichst frühzeitige Meldung persönlicher Daten von Kindern der jeweiligen Konfession angewiesen. Um den geltenden Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden, wird den Schulen dazu folgendes Vorgehen empfohlen:

Die Schulen melden auf Anfrage den Sekretariaten der Kirchgemeinden die voraussichtliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Konfession pro Schulhaus, Schuljahr und Klasse, sobald diese Angaben vorliegen.

Wenn die definitiven Klassenlisten erstellt sind und den Eltern und Kindern die jeweilige Klassenzuteilung mitgeteilt worden ist, liefern die Schulen die Klassenlisten mit Namen und Adressen aller Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Konfession an die anfragenden Sekretariate der Kirchgemeinden. Allfällig hängige Rekurse zu den Promotionen sind dabei vernachlässigbar und brauchen nicht abgewartet zu werden.»

Die per Mai 2014 aktualisierte Fassung Kirchlicher Religionsunterricht. Empfehlungen zur Organisation an der Volksschule Aargau wird reformierterseits den Präsidien Kirchenpflegen, den Ressortverantwortlichen Pädagogisches Handeln, Pfarrerinnen und Pfarrern, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen, Katechetinnen und Katecheten per Post zugestellt.

Rainer Jecker

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