Der Lehrplan 21 liegt als Entwurf vor. Die aargauischen Landeskirchen haben sich Ende September 2013 an der Vernehmlassung beteiligt (Fragebogen), der Schweizerische Evangelische Kirchenbund hat Ende November 2013 mit «Bildungspolitische Positionen des Rates SEK und Konsultationseingabe zum Lehrplan 21» Stellung bezogen.
Grundsätzliches zum Lehrplan 21
«Mit einem gemeinsamen Lehrplan werden die Ziele der Volksschule in der Deutschschweiz harmonisiert. Damit werden die bildungspolitischen Vorgaben der Bundesverfassung umgesetzt (BV Art. 62 Abs. 4).
Ein gemeinsamer Lehrplan dient als Grundlage zur Entwicklung von Instrumenten zur förderdiagnostischen Leistungsmessung, die in der ganzen Deutschschweiz eingesetzt werden können.
Ein gemeinsamer Lehrplan ist eine Grundlage für die Koordination der Lehrmittel und erleichtert die gemeinsame Entwicklung von Lehrmitteln für die deutschsprachige Schweiz.
Ein gemeinsamer Lehrplan ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer.
Ein gemeinsamer Lehrplan erleichtert den Wohnortswechsel von Familien mit schulpflichtigen Kindern.
Ein gemeinsamer Lehrplan ermöglicht, dass die in vielen Kantonen anstehenden Lehrplanarbeiten gemeinsam, breit abgestützt und kostengünstig angegangen werden.»
Details zum Lehrplan 21
– Projekt
– Konsultation
– Lehrplan
Die religionskundliche Spur findet sich im Bereich Natur, Mensch, Gesellschaft: 1./2. Zyklus = KG und 1./2. Klasse und 3. – 6. Klasse; besonders in NMG.12.
Dann im Bereich Natur, Mensch, Gesellschaft: 3. Zyklus = 7. – 9. Klasse; Ethik, Religionen, Gemeinschaft; besonders in ERG.1 – 5.
Vernehmlassung zum Lehrplan 21
– Landeskirchen Aargau: Kurzbericht (Seiten 12 bis 13; PDF)
– Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK) (PDF)