Die Stellungnahme ist eine Antwort auf die anlässlich der PH-Jahreskonferenz 2012 aufgeworfenen Fragen zur Interpretation des PH-Reglements bezüglich der sogenannten «Teilverbindlichkeit» (SRLA, §9).

Sie erklärt die Intentionen, welche die Synode 1997 dazu bewogen haben, einen weiten Rahmen abzustecken und den Kirchgemeinden, mit Ausnahme der Minimalstundenzahlen für die katechetischen Teile PH 2 bis 4, wenig vorzuschreiben.

Ob Handlungsbedarf besteht, darüber gingen die Meinungen auseinander.

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